Tenor: Die vom Aufsichtsrat mit knapper Mehrheit beschlossene Änderung des Geschäftszwecks sei so nicht genehmigungsfähig.
( Quelle: Aachener Zeitung vom 16.12.2005)
Stärker als die Zahl der Unternehmen, deren ausschließlicher Geschäftszwecks die Kommerzialisierung der modernen Biotechnologie ist, ist laut Prüfungsgesellschaft im Verhältnis die Zahl der Beschäftigten gestiegen.
( Quelle: DIE WELT 2000)