Geschirrservice

  1. Das galt auch für den gesamten Hausrat mit Ausnahme bestimmter Gegenstände. Die Waschmaschine, die Messinghängelampe, der Marmortisch und ein Geschirrservice sollte der Versicherte an die Kl. herausgeben. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)