Der 41jährige wurde gestern wegen Mordes aus Heimtücke und zur Befriedigung des Geschlechtstriebes zu 13 Jahren verurteilt.
( Quelle: Die Welt vom 11.05.2005)
Die Staatsanwaltschaft klagte ihn wegen heimtückischen Mordes zur Befriedigung des Geschlechtstriebes an.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 05.05.2005)
Ein Mörder nach § 211 des StGB ist, wer einen Menschen aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebes, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen heimtückisch oder grausam tötet.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)