Danach sollen einerseits Grundstücksgrößen, Bebauungsdichte und Geschoßzahl, andererseits aber auch das Verursacherprinzip im Hinblick auf jeweiligen Wasserverbrauch greifen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
Als Berechnungsgrundlage werden wie bei den Wasseranschlußbeiträgen die Grundstücksfläche und die zulässige Geschoßzahl herangezogen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)