Geschoßzahl

  1. Danach sollen einerseits Grundstücksgrößen, Bebauungsdichte und Geschoßzahl, andererseits aber auch das Verursacherprinzip im Hinblick auf jeweiligen Wasserverbrauch greifen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  2. Als Berechnungsgrundlage werden wie bei den Wasseranschlußbeiträgen die Grundstücksfläche und die zulässige Geschoßzahl herangezogen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)