Geschreie

  1. Einem jungen Paar wurde gegen Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 500 000 Mark oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten untersagt, zwischen 22 und 6 Uhr andere Mieter um ihren Schlaf zu bringen - "insbesondere durch lautes Gestöhne, Geschreie und Gerede". ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)