"Uns wird der Hahn abgedreht", sagt Michael B. Wenn die Kammer das in der Branche geltende "Gewohnheitsrecht" des Gesellentums nicht weiter akzeptiere, könne beispielsweise sein Kreuzberger Unternehmen mit zwei Angestellten dichtmachen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)