Gesellschaft bürgerlichen Rechts

2 下一页
  1. Kündigungen bei einem in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts geführten Unternehmen müssen in der Regel von allen Gesellschaftern eigenhändig unterschrieben sein. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 15.06.2005)
  2. Deshalb soll nun eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts als neue Betriebsform her: Danach brächte ein Vertrag das Präsidium, das Studentenwerk und den Asta zusammen - allerdings mit ungleichen Mitbestimmungsrechten. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 09.11.2005)
2 下一页