Kündigungen bei einem in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts geführten Unternehmen müssen in der Regel von allen Gesellschaftern eigenhändig unterschrieben sein.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 15.06.2005)
Deshalb soll nun eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts als neue Betriebsform her: Danach brächte ein Vertrag das Präsidium, das Studentenwerk und den Asta zusammen - allerdings mit ungleichen Mitbestimmungsrechten.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 09.11.2005)