Aus diesem Grunde solle nach seinem Tode nur eines seiner Kinder die Gesellschafterrechte im Verlag ausüben dürfen.
( Quelle: Die Welt Online vom 11.11.2002)
Wie beide Unternehmen am Monatgabend in einer gemeinsamen Erklärung mitteilten, soll das neue Gemeinschaftsunternehmen "Aerologic GmbH" Gesellschafterrechte beider Mütter an dem Expresszulieferer "DHL" ausüben.
( Quelle: onvista Wirtschafts-News 2000)