Die Bahn will den ihr reservierten Gesellschaftsanteil von 20 Prozent nicht übernehmen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Zusätzlich können im Gesellschaftsvertrag Vorkehrungen getroffen werden, durch die der Gesellschaftsanteil außerhalb des Erbrechts und ohne Abfindungszahlung übertragen wird.
( Quelle: Tagesspiegel vom 17.07.2004)