Gesellschaftsanteil

  1. Die Bahn will den ihr reservierten Gesellschaftsanteil von 20 Prozent nicht übernehmen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  2. Zusätzlich können im Gesellschaftsvertrag Vorkehrungen getroffen werden, durch die der Gesellschaftsanteil außerhalb des Erbrechts und ohne Abfindungszahlung übertragen wird. ( Quelle: Tagesspiegel vom 17.07.2004)