Denn der Paragraph 169 des Gerichtsverfassungsgesetzes, auf den das Gesetz über das Bundesverfassungsgericht verweist, besagt, daß Aufnahmen während der Gerichtsverhandlung unzulässig sind.
( Quelle: Welt 1997)
So steht es im Gesetz über das Bundesverfassungsgericht.
( Quelle: Die Zeit 1995)