Zumindest FirmenTVe dürften nicht uneingeschränkt nach den Regeln der Gesetzesauslegung ausgelegt werden.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Denn danach sind geeignete Gefangene - so jedenfalls die herrschende, von Hessen übernommene Gesetzesauslegung - grundsätzlich im offenen Vollzug unterzubringen.
( Quelle: Welt 1998)
"Eigentlich sind wir bei harter Gesetzesauslegung nicht zur Zahlung verpflichtet", sagt Heiko Homburg, Sprecher des Innenministeriums.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)