Gesetzesbegründung

  1. Wie weit die Bespitzelung gehen soll, geht aus der Gesetzesbegründung hervor. ( Quelle: Neues Deutschland vom 17.02.2003)
  2. Auf diesen Formulierungsentwurf bezieht sich die Gesetzesbegründung. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  3. In der Gesetzesbegründung wird er darüber hinaus auf enge Zusammenarbeit mit der zivilen Konkurrenz verpflichtet. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 18.09.2003)
  4. Dies war bisher wegen einer unklaren Formulierung in der Gesetzesbegründung umstritten. ( Quelle: Die Welt vom 02.07.2005)
  5. "Wer sein Leben lang gearbeitet hat und eine durchschnittliche Rente erworben hat, soll wegen der Kosten der Pflegebedürftigkeit nicht zum Sozialamt gehen müssen", hieß es denn auch in der Gesetzesbegründung. ( Quelle: Die Zeit (15/2001))
  6. Die Gesetzesbegründung hält insoweit ausdrücklich fest: "Ein besonderes Problem ist derzeit die internationale Anerkennung des Fachhochschuldiploms. ( Quelle: Rheinischer Merkur 1997)