Gesetzesbindungspostulat

  1. Art. 92 GG überträgt die rechtsprechende Gewalt den Richtern und Art. 97 I GG bindet die Ausübung dieser Gewalt an das Gesetz. Insoweit ist das Gesetzesbindungspostulat verfassungsrechtliche Grundlage der Rechtsprechung. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)