Es bezieht sich aber nur auf den Gesetzesrahmen, nicht auf die Vergabepraxis, soweit sie nicht im Widerspruch zu Einzelbestimmungen der Instruktionen steht.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 26.02.2005)
Ein entsprechender Gesetzesrahmen fehlte, und die Grenze zwischen Biopiraterie und Bioprospektion war nicht definiert. "Wir waren damals offensichtlich nicht willkommen", resümiert Herrling.
( Quelle: Die Zeit (48/2004))