Für den Gesetzesvollzug bei den Kommunen seien aber die Länder zuständig, erläuterten Schoch und Landkreistag-Geschäftsführer Hans-Günter Henneke in Berlin.
( Quelle: Spiegel Online vom 15.08.2002)
Das heißt, die ausstiegs- und sicherheitsorientierten Maßnahmen, der Gesetzesvollzug also, ist vernachlässigt worden.
( Quelle: Junge Welt 2000)