Gesetzesvollzuges

  1. Die Kammerchefs appellierten an die Beamtenschaft, sich weiterhin vom Grundsatz eines korrekten Gesetzesvollzuges "mit Augenmaß und Verständnis für die Probleme der Steuerbürger" leiten zu lassen. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)