Gesetzesvorlagen

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  1. Der Präsident der Republik kann Gesetzesvorlagen an das Parlament zurückverweisen, besitzt aber kein Vetorecht. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)
  2. Außerdem sollten die Kommunen bei entsprechenden Gesetzesvorlagen ein Recht zum Widerspruch erhalten, mit dem sich dann der Landtag befassen müßte. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
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