Gesetzesvorschrift

  1. Für die IG Metall ist diese Gesetzesvorschrift ein Eingriff in die Tarifautonomie mit dem Ziel, tarifunterschreitende Entlohnung bei öffentlich geförderter Beschäftigung auf breiter Front durchzusetzen. ( Quelle: TAZ 1994)
  2. Gleichzeitig billigten die Richter auch die Gesetzesvorschrift, dass sich Wissenschaftler mit den Folgen ihrer Forschungen auseinander setzen müssen. ( Quelle: Tagesspiegel 2000)