Für die IG Metall ist diese Gesetzesvorschrift ein Eingriff in die Tarifautonomie mit dem Ziel, tarifunterschreitende Entlohnung bei öffentlich geförderter Beschäftigung auf breiter Front durchzusetzen.
( Quelle: TAZ 1994)
Gleichzeitig billigten die Richter auch die Gesetzesvorschrift, dass sich Wissenschaftler mit den Folgen ihrer Forschungen auseinander setzen müssen.
( Quelle: Tagesspiegel 2000)