Gesetzeswegen

  1. Jetzt müssen nur die Krankenkassen und Betriebskrankenkassen das tun, die dafür wirklich einen rechnerischen Bedarf haben, und nicht diejenigen, die es eigentlich nicht müssten, aber von Gesetzeswegen im Beitragssatz unattraktiv gemacht werden sollen. ( Quelle: Die Zeit (26/2001))