Die vom Gesetzgeber in Pennsylvania ebenfalls geforderte Benachrichtigung des Ehemannes vor einem Schwangerschaftsabbruch, so entschied eine Mehrheit der Richter, gehe allerdings zu weit.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
Der Gesetzgeber wolle vorschreiben, daß die Kosten in diesem Bereich nicht mehr als ein Prozent steigen dürften.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
Der Gesetzgeber von morgen wäre bereits heute zu einer Kaufentscheidung verpflichtet und ebenso zu einer Entschädigung, sollte er den Kauf ablehnen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 26.04.2002)
Das immer wieder vorgebrachte Argument, der Gesetzgeber schütze den Embryo im Mutterleib deshalb weniger, weil auch die Interessen und Rechte der Mutter berücksichtigt werden müssten, erscheint als wenig überzeugend.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 17.11.2001)
Diesen sozialen Ausgleich kann man auch anders organisieren: Der Gesetzgeber legt fest, welcher Eigenbeitrag des Bürgers zur Krankenversicherung als vertretbar gilt - beispielsweise 13, 14 oder 15 Prozent des Bruttoeinkommens.
( Quelle: Die Zeit (25/2004))
Das sei vom deutschen Gesetzgeber jedoch nicht berücksichtigt worden.
( Quelle: Die Welt vom 19.07.2005)
Die Rechtsanwältin Beate Grün, die zwei der Betroffenen in Straßburg vertreten hatte, wies darauf hin, dass bei Rechtskraft des Urteils der deutsche Gesetzgeber verpflichtet sei, die Enteignungen rückgängig zu machen oder Entschädigungen zu zahlen.
( Quelle: Spiegel Online vom 24.01.2004)
Damit würde die Festlegung der untersten Lohngrenze in einer Branche den Tarifparteien und nicht dem Gesetzgeber überlassen.
( Quelle: Die Welt vom 11.04.2005)
Nachdem der Gesetzgeber den Rahmen dafür abgesteckt habe, müßten die Tarifparteien jetzt für denjenigen Teil der Betroffenen, der durch Tarifverträge gebunden sei, so schnell wie möglich eine Einigung finden.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Gewaltenteilungsgrundsatz und Demokratieprinzip beschränken die Kompetenz des Richters auf solche Leitsätze und Urrteilsformeln, die sich auf die vom Gesetzgeber hervorgebrachten Normtexte zurückführen lassen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)