Unter dieser Voraussetzung läßt sich wohl nicht so eindeutig auf eine bestimmte positive Regelungsabsicht des Gesetzgebers schließen, wenn er, wie hier hinsichtl. der Beitragsrückzahlung, eine ausdrückl. Regelung nicht getroffen hat.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Und immer wieder verursachten Eingriffe des Gesetzgebers starke Unsicherheit, auch bei den Kurgästen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Beides aber, Grünes und Brennbares, gehört nach dem Willen des Gesetzgebers in Zukunft nicht mehr auf die Müllkippe. 2005 tritt eine neue Stufe der Technischen Anleitung Siedlungsabfall (TaSi) in Kraft.
( Quelle: Die Zeit (24/2001))
Kann es zu ökonomisch vernünftigen und betriebsnahen Lösungen ohne Eingriffe des Gesetzgebers kommen?
( Quelle: Welt 1996)
Mit dem Ausbildungsvertrag erfüllt die Branche die Vorgabe des Gesetzgebers, wonach Branchen, die sich tarifvertraglich auf die Ausbildung von Jugendlichen verpflichten, die drohende Lehrstellenabgabe nicht bezahlen müssen.
( Quelle: Tagesspiegel vom 16.05.2004)
In dem Kasseler Beschluß heißt es, es sei Sache des Gesetzgebers selbst, die Festbeträge in Rechtsverordnungen festzulegen und dann auch politisch zu verantworten.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)