Gesetzgebungs-

  1. Aus Sicht der Kläger hat der Bund, der im Hochschulwesen nur allgemeine Grundsätze festlegen darf, in die Gesetzgebungs- Zuständigkeiten der Länder eingegriffen. ( Quelle: Tagesschau Online vom 01.04.2004)
  2. Dabei werden zunehmend Personen einbezogen, denen die demokratische Legitimation für eine originäre Gesetzgebungs- und Entscheidungsbefugnis fehlt. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)