Aus Sicht der Kläger hat der Bund, der im Hochschulwesen nur allgemeine Grundsätze festlegen darf, in die Gesetzgebungs- Zuständigkeiten der Länder eingegriffen.
( Quelle: Tagesschau Online vom 01.04.2004)
Dabei werden zunehmend Personen einbezogen, denen die demokratische Legitimation für eine originäre Gesetzgebungs- und Entscheidungsbefugnis fehlt.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)