Gesetzlich Krankenversicherte müssen künftig einen deutlich höheren Anteil ihrer Vorsorge- und Behandlungskosten aus der eigenen Tasche bezahlen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 07.07.2003)
"Gesetzlich vorgeschrieben sind 95 Prozent.".
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
Gesetzlich geregelt ist die Lebend-Organspende momentan noch nicht.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Beide Elemente stoßen in dieselbe Richtung: Gesetzlich Versicherte müssen in Zukunft mehr aus eigener Tasche bezahlen, Arbeitgeber wiederum werden über den gesunkenen Beitragssatz im Verhältnis stärker entlastet.
( Quelle: Tagesspiegel vom 22.07.2003)
Gesetzlich vorgeschriebene Umweltgrenzwerte würden deutlich unterschritten.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Gesetzlich ist festgelegt, dass die Schwankungsreserve am Ende eines Jahres 50 Prozent einer Monatsausgabe der Rentenversicherung betragen muss.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 11.06.2003)
Kassenwechsel: Gesetzlich pflichtversicherte Arbeitnehmer, die zum Jahresbeginn 1997 ihre Krankenkasse wechseln möchten, müssen bis zum 30. September bei ihrer alten Kasse die Kündigung eingereicht haben.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Gesetzlich Krankenversicherte müssen für die ab 2005 fällige Zusatzversicherung für Zahnersatz möglicherweise mehr bezahlen als im Rahmen der Gesundheitsreform vorgesehen war.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 20.02.2004)
Gesetzlich ist sie in Deutschland seit 1997 geregelt.
( Quelle: Tagesspiegel vom 25.09.2004)