Gesetzlich

  1. Gesetzlich gibt es dazu keine Verpflichtung. ( Quelle: Spiegel Online vom 01.06.2002)
  2. Gesetzlich festgeschrieben ist das aber nicht. ( Quelle: Rheinischer Merkur 1997)
  3. Gesetzlich Versicherte müssen damit auch künftig die Differenz zwischen Festbetrag und Sortis-Preis privat bezahlen - oder auf einen anderen Blutfettsenker umsteigen. ( Quelle: Tagesspiegel vom 24.11.2005)
  4. Gesetzlich Versicherte müssen nichts mehr zuzahlen, wenn sie zwei Prozent ihres Brutto-Jahreseinkommens für Arzt- und Krankenhausbesuche sowie verschreibungspflichtige Medikamente ausgegeben haben. ( Quelle: Yahoo News vom 04.09.2005)
  5. Gesetzlich geregelt ist sie durch das Bürgerliche Gesetzbuch. ( Quelle: Tagesspiegel 1998)
  6. Gesetzlich besonders geregelt sind Gelegenheitsgeschenke an Arbeitnehmer in Form von Jubiläumsgeschenken, Heirats- und Geburtsbeihilfen. ( Quelle: Steuer 96, UB Media)
  7. Gesetzlich fixierte Grenzwerte für den Ausstoß von Klimakillern wie Kohlendioxid, Methan und FCKW sollen alte Autos von den Highways verbannen. ( Quelle: Die Zeit (23/2004))
  8. Gesetzlich Krankenversicherte genießen gegenüber Privatversicherten ein nicht zu unterschätzendes Privileg: Sie können vergleichsweise problemlos zwischen unterschiedlichen Versicherern wechseln. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 18.11.2003)
  9. Gesetzlich anerkannt ist diese Art der Notfallpsychologie seit 1999. ( Quelle: Die Welt Online vom 17.09.2002)
  10. Gesetzlich garantiert ist nur eine Betreuung der drei- bis sechsjährigen Kinder bis 12.30 Uhr. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 19.09.2005)