Gesetzlich

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  1. Gesetzlich sind die Spielbanken bisher nur beim Großen Spiel - etwa Roulette und Black Jack - zur Zugangskontrolle verpflichtet. ( Quelle: Aachener Zeitung vom 16.12.2005)
  2. Gesetzlich Versicherte, die nun in einem der neuen EU-Länder ihre Zähne erneuern möchten, können mit einer Zuzahlung der Kassen rechnen. ( Quelle: Die Welt Online vom 03.05.2004)
  3. Gesetzlich sind Asylbewerber und insbesondere ausreisepflichtige Ausländer zwar verpflichtet, bei der Beschaffung von Pässen und Passersatzpapieren mitzuwirken. ( Quelle: )
  4. Gesetzlich geregelten Datenschutz im Big Business gibt es jedoch nicht. ( Quelle: Die Zeit (44/1998))
  5. Gesetzlich vorgesehen sind 20 Prozent. ( Quelle: Abendblatt vom 28.10.2004)
  6. Gesetzlich sind die Serviceprovider verpflichtet, der Staatsanwaltschaft bei Tatverdacht Auskunft zu geben. ( Quelle: Tagesspiegel vom 01.04.2004)
  7. Gesetzlich gilt die Kürzung der Lohnfortzahlung zwar auch schon für die sechs Millionen Angestellten und Arbeiter. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  8. Gesetzlich geregelt wird die Verwendung der Gebärdensprache vor Gericht. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 08.06.2002)
  9. Gesetzlich versicherte Transsexuelle haben, wenn sie sich einer Geschlechtsumwandlung unterziehen, keinen Anspruch auf Behandlung durch teure Spezialisten. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 14.06.2002)
  10. Gesetzlich geregelt werden müsse jedoch die Beitragssatzstabilität. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
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