In der Gesetzlichen Krankenversicherung hat das Sachleistungsprinzip substanzielle Bedeutung: Jeder Versicherte hat unabhängig von seinem Einkommen Anspruch auf die notwendige medizinische Versorgung gemäß den Erkenntnissen der Wissenschaft.
( Quelle: Neues Deutschland vom 06.05.2003)
Diese Phase muss allerdings mindestens zwölf Monate dauern, damit die Vorversicherungszeit für eine anschließende freiwillige Mitgliedschaft - bei vollem Job - in der Gesetzlichen erfüllt ist.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 21.01.2005)