Der Richter hatte in seiner Urteilsbegründung von einer „niedrigen Gesinnung“ der Angeklagten gesprochen, die sich „sozialschädlich“ verhalten habe.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Die Bundesanwaltschaft hat den Tatbeitrag von Souhaila Andrawes aufs Härteste gegeißelt, ihr eine „zutiefst verächtliche, verwerfliche Gesinnung“ unterstellt und war doch bestrebt, ihr eine lebenslange Freiheitsstrafe zu ersparen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)