Soweit die Leistungen der Deutschen Bundespost durch die Gesprächgebühren abgegolten werden, sind die durch die Privatgespräche veranlaßten Leistungen eindeutig nicht für das Unternehmen bezogen worden.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Auch in Malaysia (7,13 DM pro Minute) liegt der Preis des ausländischen Anbieters über den Gesprächgebühren, die in Deutschland anfallen würden.
( Quelle: Welt 1997)