Sie brauchen nämlich noch die Gesprächsdaten, also das gesprochene Wort in digitalisierter Form - und das codierte Funksignal.
( Quelle: BILD 2000)
Dazu sind die Firmen nur verpflichtet, wenn der Kunde die vollständige Speicherung seiner Gesprächsdaten beantragt und diesen Wunsch auch für den Einzelverbindungsnachweis geäußert hat.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)