Gesundheitsgefährdungen hätten aber nicht vorgelegen.
( Quelle: )
Der Eigentümer hatte seine Klage begründet mit möglichen Gesundheitsgefährdungen durch Elektrosmog und Blitzeinschlag.
( Quelle: Tagesspiegel vom 01.05.2005)
Denn nach allen bisher vorliegenden Gutachten gebe es noch keinerlei Erkenntnisse darüber, ob mit der Einwirkung der "D-Netz"-Strahlungen auf den menschlichen Körper Gesundheitsgefährdungen verbunden sein könnten.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)