Dieses Instrument ist in der alten, derzeit geltenden Verpackungsverordnung schon verankert: Wird bei einer Getränkesorte die Quote von 72 Prozent unterschritten, wird die Pfandpflicht ausgelöst.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 30.04.2004)
Damit entfiele künftig die aufwändige Erhebung von Mehrwegquoten für jede einzelne Getränkesorte.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 15.10.2004)