Der Verbraucher hat einen Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Händler.
( Quelle: Merkur Online vom 30.11.2005)
Nach Abnahme des Objekts gilt bei Verträgen auf Basis des Bürgerlichen Gesetzbuches ein gesetzlicher Gewährleistungsanspruch von fünf Jahren (nach VOB/B 2002: vier Jahre).
( Quelle: Die Welt vom 12.03.2005)
Wer beispielsweise über das Internet unbesehen einen gebrauchten DVD-Player erwirbt, hat laut Verbraucherzentrale Bundesverband keinen Gewährleistungsanspruch.
( Quelle: Die Welt vom 25.04.2005)