Gewährleistungsfrist

  1. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, Baubeginn, Fertigstellung und Hausübergabe sowie Konventionalstrafe im Vertrag konkret festzulegen und eine Gewährleistungsfrist von fünf Jahren zu verlangen. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 23.01.2002)
  2. Liegt ein Werkvertrag nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch vor, gelte die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei, im Fall von Arbeiten am Bauwerk von fünf Jahren. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 20.08.2005)
  3. Negativ ist, wenn der Bauträger versucht, die fünfjährige Gewährleistungsfrist einzuschränken. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  4. Beispiel Gewährleistung: Die Gewährleistungsfrist für Mängel am Bauwerk nach BGB beträgt fünf Jahre, nach VOB/B nur vier Jahre. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 20.08.2005)
  5. Die Gewährleistungsfrist von zwei Jahren, während der Zahnärzte in Deutschland ihre Arbeit kostenfrei nachbessern müssen, gelte im Ausland nicht, erklärt die DAK. ( Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 21.08.2005)
  6. Da die meisten Bauschäden frühestens nach zwei Jahren sichtbar würden, plädiert die AgV für eine Gewährleistungsfrist von fünf Jahren. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  7. Solange die zweijährige Gewährleistungsfrist noch nicht abgelaufen ist, sollten sich Computernutzer als erstes an ihren Händler wenden, rät Jürgen Schröder, Jurist bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. ( Quelle: )
  8. Da die Gewährleistungsfrist noch nicht abgelaufen ist, wird das Gerät noch einmal in Ordnung gebracht. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  9. Entscheidend ist vielmehr, daß der im Interesse der Bekl. liegende Verzicht auf die Nachweiskette bewirkt, daß im Normalfall die Bekl. einen Reklamationsfall nicht mit der Begründung ablehnen kann, die Gewährleistungsfrist sei bereits verstrichen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  10. Wenn der Vertrag allerdings keine Angaben zur Gewährleistungsfrist aufweise, betrage diese laut Gesetz nur sechs Monate. ( Quelle: )