Gewährleistungsfristen

  1. Dazu kommen vier bis sechs Prozent des Gesamtumsatzes an Kosten durch die Verlängerung der Gewährleistungsfristen von zwei auf drei Jahre durch die Bundesregierung sowie durch die in diesem Jahr zu erwartende EU-Richtlinie zur Elektroschrott-Entsorgung. ( Quelle: DIE WELT 2001)
  2. Neu sind die Gewährleistungsfristen: Ein Jahr für Bauausführungsmängel, drei Jahre für Mängel, die die Bewohnbarkeit beeinträchtigen und zehn Jahre für Strukturmängel. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 19.10.2001)