Gewährleistungsrecht

  1. Der Blick auf das Gewährleistungsrecht mag dabei wie eine Verharmlosung des durchaus verständlichen Repressionsgedankens erscheinen. ( Quelle: Telepolis vom 22.05.2002)
  2. Reklamiert der Kunde innerhalb des ersten halben Jahres nach dem Kauf der Ware, müsse der Händler nach dem neuen Gewährleistungsrecht beweisen, dass diese beim Verkauf fehlerfrei war. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 17.07.2002)
  3. Auf reges Interesse ist die FR-Telefonaktion zum Gewährleistungsrecht gestoßen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 02.02.2002)
  4. Für die von einer Anruferin im August 2001 gekaufte Bügelmaschine gilt das alte Gewährleistungsrecht mit einer Frist von sechs Monaten: Der Käufer kann bei Mängeln den Vertrag wandeln, also die Ware gegen Erstattung des Geldes zurückgeben. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 02.02.2002)