Der Blick auf das Gewährleistungsrecht mag dabei wie eine Verharmlosung des durchaus verständlichen Repressionsgedankens erscheinen.
( Quelle: Telepolis vom 22.05.2002)
Reklamiert der Kunde innerhalb des ersten halben Jahres nach dem Kauf der Ware, müsse der Händler nach dem neuen Gewährleistungsrecht beweisen, dass diese beim Verkauf fehlerfrei war.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 17.07.2002)
Auf reges Interesse ist die FR-Telefonaktion zum Gewährleistungsrecht gestoßen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 02.02.2002)
Für die von einer Anruferin im August 2001 gekaufte Bügelmaschine gilt das alte Gewährleistungsrecht mit einer Frist von sechs Monaten: Der Käufer kann bei Mängeln den Vertrag wandeln, also die Ware gegen Erstattung des Geldes zurückgeben.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 02.02.2002)