Wie aber soll man jemandem den abstrakten Gewaltbegriff des deutschen Strafrechts begreiflich machen, der in seiner Heimat physische Gewalt auf extreme Art am eigenen Leib erdulden mußte?
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
Anders auch als in früheren Untersuchungen erweiterten die schleswig-holsteinischen Gutachter den Gewaltbegriff.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)