Gewaltbegriff

  1. Wie aber soll man jemandem den abstrakten Gewaltbegriff des deutschen Strafrechts begreiflich machen, der in seiner Heimat physische Gewalt auf extreme Art am eigenen Leib erdulden mußte? ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  2. Anders auch als in früheren Untersuchungen erweiterten die schleswig-holsteinischen Gutachter den Gewaltbegriff. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)