Gewerbeordnung

2 下一页
  1. Erwerb, Verwaltung und Vermietung von beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgütern aller Art unter Ausschluß genehmigungspflichtiger Tätigkeiten gemäß 34 c Gewerbeordnung. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  2. Eine nach 34 c Gewerbeordnung erlaubnispflichtige Tätigkeit wird nicht ausgeübt. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  3. Gegenstand: Ferner die Ausübung des Bewachungsgewerbes ( 34a der Gewerbeordnung), Sicherheits- und Kontrolldienst, Objektschutz, Revierdienst, Alarmverfolgung, Alarmaufschaltung und Sonderaufgaben, Gebäudebewirtschaftung, Grünanlagenpflege. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  4. Die Vermittlung von Tätigkeiten gem. 34 c Gewerbeordnung ist ausgeschlossen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  5. Tätigkeiten gemäß 34 c der Gewerbeordnung werden ausgeschlossen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  6. Tätigkeiten gem. 34 c der Gewerbeordnung sind ausgeschlossen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
2 下一页