Erwerb, Verwaltung und Vermietung von beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgütern aller Art unter Ausschluß genehmigungspflichtiger Tätigkeiten gemäß 34 c Gewerbeordnung.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Eine nach 34 c Gewerbeordnung erlaubnispflichtige Tätigkeit wird nicht ausgeübt.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Gegenstand: Ferner die Ausübung des Bewachungsgewerbes ( 34a der Gewerbeordnung), Sicherheits- und Kontrolldienst, Objektschutz, Revierdienst, Alarmverfolgung, Alarmaufschaltung und Sonderaufgaben, Gebäudebewirtschaftung, Grünanlagenpflege.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Die Vermittlung von Tätigkeiten gem. 34 c Gewerbeordnung ist ausgeschlossen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Tätigkeiten gemäß 34 c der Gewerbeordnung werden ausgeschlossen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Tätigkeiten gem. 34 c der Gewerbeordnung sind ausgeschlossen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)