Wie Polizei-Pressesprecher Richard Scherer auf Anfrage bestätigte, wird geprüft, ob der Club unterm Dach gegen das Gewerberecht verstößt.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Das kann, wie möglicherweise in dem vorliegenden Fall, auch das Gewerberecht und die Gewerbeaufsicht, also die Kreisverwaltung sein, die hier eingreifen muss.
( Quelle: Die Zeit (11/2001))