Gewerbetreibende im Sinne des allgemeinen Gewerberechts können nur alle oder einzelne Gründergesellschafter sein.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Nach einer längeren Pause hat sich der DIHT entschlossen, mit einem Vorschlag für einen neuen Titel I eines Gewerbegesetzbuches (85) die Diskussion um die Reform des Gewerberechts wenigstens partiell zu beleben.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)