Und das wird sich auch kaum ändern: Wunderlich ist ein alter Bekannter im Düsseldorfer Amtsgericht, dort kennen ihn die Richter wegen Steuervergehen und Betrugsdelikten, bundesweit ist er mit Gewerbeverbot belegt.
( Quelle: Die Zeit 1996)
Das ist rechtlich zutreffend. Das von der zuständigen Behörde erlassene Gewerbeverbot erstreckt sich auf den Betrieb eines Friseurgeschäfts und auf alle anderen Gewerbearten.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)