Gewerbeverstößen

  1. Damit die für die Gewerbeuntersagung zuständigen Verwaltungsbehörden überhaupt Kenntnis von Gewerbeverstößen erhalten, sind sie auf die Mitwirkung bzw. Auskunftserteilung anderer Behörden angewiesen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)