Gewerbezwecke

  1. Sollte bis zur Beendigung des Mietverhältnisses kein geeignetes Objekt gefunden sein, würde sich der Senat bemühen, ein nicht für Gewerbezwecke in Aussicht genommenes Grundstück nachzuweisen. ( Quelle: Tagesspiegel vom 30.07.2005)