Gewinnabführungsvertrages

  1. Der Beschluß betraf die sofortige Aufhebung des zwischen EKU und Tucher bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages und war damals mit den Stimmen Inselkammers, der 75,86 Prozent des stimmberechtigten Kapitals hält, getroffen worden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  2. Dieser Sachverhalt mache eine Änderung des bestehenden Gewinnabführungsvertrages zwischen der Kaufhof Holding und der Kaufhof Warenhaus AG notwendig, teilte Kaufhof mit. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)