Der Beschluß betraf die sofortige Aufhebung des zwischen EKU und Tucher bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages und war damals mit den Stimmen Inselkammers, der 75,86 Prozent des stimmberechtigten Kapitals hält, getroffen worden.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Dieser Sachverhalt mache eine Änderung des bestehenden Gewinnabführungsvertrages zwischen der Kaufhof Holding und der Kaufhof Warenhaus AG notwendig, teilte Kaufhof mit.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)