Dies sei durch das Urteil nicht gedeckt, da sich vier der insgesamt acht Verfassungsrichter strikt dagegen ausgesprochen hätten, von den Kunden der Wasserbetriebe einen Gewinnaufschlag zur Haushaltsentlastung zu kassieren.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Darin enthalten ist ein zehnprozentiger Gewinnaufschlag über 1,2 Millionen, der füglich in alle Rechnungen anteilig eingeht.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)