Gewinnentnahme

  1. Dieser ist es, der das Unternehmensergebnis durch Gewinnentnahme oder durch Gewinnthesaurierung persönlich realisiert. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Übrigens stößt auch der Druck auf höhere Gewinnentnahme auf Grenzen. ( Quelle: TAZ 1997)