Außerdem muss die Gewinnzusage schriftlich ergehen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 24.09.2002)
Danach muss ein Unternehmen, das mit einer Gewinnzusage den Eindruck erweckt, der Verbraucher habe einen Preis gewonnen, diesen Gewinn auszahlen.
( Quelle: Die Welt Online vom 07.11.2003)