Ggebührensätze

  1. Bei der Festlegung der Ggebührensätze soll das Verursacherprinzip gelten: So soll der Lkw-Schwerverkehr, der erheblich mehr Straßenschäden verursacht als etwa der Pkw-Verkehr, deutlich höhere Nutzungsgebühren zahlen. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)