Girovertrag

  1. Der BGH konnte der verklagten Sparkasse zugutehalten, daß der Kunde ihr durch anwaltliche Drohung mit einer Betrugsanzeige einen wichtigen Grund geliefert habe, der Geschäftsverbindung - neben dem Girovertrag noch ein Depotvertrag - ein Ende zu setzen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. "Da der Girovertrag Dienste höherer Art zum Gegenstand hat, die aufgrund besonderen Vertrauens übertragen zu werden pflegen, kann er nach §§ 627, 675 BGB gekündigt werden". ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)