Girovertrages

  1. Die Kündigung des Girovertrages stelle eine unzulässige rechtliche Behinderung dar, erklärten die Richter. ( Quelle: ZDF Heute vom 03.12.2003)
  2. Im Rahmen des Girovertrages stellen der Anspruch des Kl. nach § 667 BGB und derjenige der Bekl. aus positiver Vertragsverletzung unselbständige Rechnungskosten dar; nur der Überschuß könnte Gegenstand eines (Aus- )Zahlungsanspruches sein. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)