"Die Schuldner anerkennen gegenüber der Gläubigerin unter Verzicht auf jegliche Einwendungen zu Schuldgrund und zur Schuldhöhe zur Zahlung der in der Anlage beigefügten Forderungsaufstellung aufgeführten Beträge verpflichtet zu sein."
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Nach einem erfolglos verlaufenen Mobiliarpfändungsversuch beantragte die Gläubigerin die Pfändung und Einziehungsüberweisung eines sogenannten Sonderunterhaltsanspruchs des Schuldners gegen seinen Vater.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Nach Schluß der Bieterstunde beantragten der Vertreter dieser Gläubigerin sowie R die sofortige Entscheidung über den Zuschlag.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)