Gläubigerin

  1. "Die Schuldner anerkennen gegenüber der Gläubigerin unter Verzicht auf jegliche Einwendungen zu Schuldgrund und zur Schuldhöhe zur Zahlung der in der Anlage beigefügten Forderungsaufstellung aufgeführten Beträge verpflichtet zu sein." ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Nach einem erfolglos verlaufenen Mobiliarpfändungsversuch beantragte die Gläubigerin die Pfändung und Einziehungsüberweisung eines sogenannten Sonderunterhaltsanspruchs des Schuldners gegen seinen Vater. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  3. Nach Schluß der Bieterstunde beantragten der Vertreter dieser Gläubigerin sowie R die sofortige Entscheidung über den Zuschlag. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)